Anmeldung bei Behörden
Nachdem die Rechtsform des Unternehmens festgelegt ist und das Unternehmen gegründet wurde, muss es bei den verschiedenen Behörden angemeldet werden. Welche Behörden jedoch über die Gründung informiert werden müssen, hängt von der Tätigkeit und der Rechtsform des Unternehmens ab. Gewerbliche Unternehmen müssen sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Anmeldebögen hierfür können beim Gewerbeamt bezogen werden. Alle Unternehmen müssen sich sofort beim Finanzamt anmelden. Erst nach der Anmeldung beim Gewerbeamt (nur gewerbliche Unternehmen) und nach der Anmeldung beim Finanzamt sind bei gewerblichen Unternehmen eventuell weitere Anmeldungen bei den Kammern (IHK, HWK) vorzunehmen.
Wer von Anfang an Arbeitnehmer beschäftigen will, muss sich nun zudem beim Arbeitsamt anmelden, um eine Betriebsnummer zu erhalten. Sollte man dieses erst später in Betracht ziehen, kann diese Anmeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.